Arzneimittel und Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr
Rund 15 bis 20 Prozent der zugelassenen Medikamente können nach den Angaben ihrer Hersteller die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Man geht heute davon aus, dass an der Entstehung jedes vierten Verkehrsunfalls ein Arzneimittel beteiligt ist und jeder zehnte
Unfalltote unter dem Einfluss von Psychopharmaka stand. Das Ausmaß der Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch ein Arzneimittel kann oft nur abgeschätzt werden, da es starke individuelle Wirkunterschiede geben kann. Folgende Medikamente
beeinträchtigen die Fahrtauglichkeit:
- Schlafmittel + Beruhigungsmittel (z.B.: Diazepam, Faustan, Rudotel, Zopiclon, Tavor, Haldolol)
- Medikamente gegen Krampfanfälle/Epilepsie (z.B.: Orfinil, Gabapentin, Phenytoin)
- Med. gegen Allergien (z.B.: Cetirizin, Lorano, Aerius)
- Med. zur Muskelentspannung (z.B.: Baclofen, Orthoton, Musaril)
- Schmerzmittel (z.B.: Codein, Morphin, Tramal, Targin, Tilidin)
- Med. gegen Depressionen (z.B.: Amitriptylin, Cipramil, Mirtazapin, Remergil, Cipralex)
Vor allem bei älteren Menschen wirken viele Medikamente länger, so dass sie zum Beispiel nach der Einnahme einer Schlaftablette am Abend auch Morgens noch eine Fahruntüchtigkeit bestehen kann. Grundsätzlich ist jeder Teilnehmer
am Straßenverkehr selbst dafür verantwortlich, dass er durch körperliche oder geistige Mängel nicht andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. In der Schweiz und in Deutschland ist es darüber hinaus bereits strafbar, ein Fahrzeug zu führen,
wenn der betreffende Fahrer durch die Einnahme eines beeinträchtigenden Arzneimittels nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Fahrer Fahrfehler begeht und hierdurch Leib oder Leben andere
Personen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Ein Versicherungsschutz im Schadensfall kann verloren gehen. Haben Sie noch weitere Fragen zu Medikamenten und ihrer Fahrtauglichkeit, dann sprechen Sie uns einfach an.
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